Mit den von uns angebotenen Baupläne helfen
wir, mit handwerklichen Mitteln und Fähigkeiten die KUKATE-Anlagen zu fertigen,
aufzustellen und zu betreiben.
Erfahrungsgemäß liefern sie auch oft die Grundlagen
für eigene Varianten. Die Pläne sind zigfach erprobt und wurden bislang nicht
kritisiert.
Für Verbesserungsvorschläge und Zeichnungskorrekturen sind
wir selbstverständlich sehr dankbar.


Zusammenbauzeichnungen vom Rotor und der Gondel mit
Arbeitsbühne der
KUKATE4.
Erfahrungsgemäß ermöglichen die detaillierten technischen Zeichnungen und Stücklisten den genauen und bewährten Nachbau der Anlagen.
Nutzt jemand das Aluprofil CK220 , wird der
Rotorbau fast zum Kinderspiel ....
Wichtigste Vorteile unseres KUKATE - Konzeptes
Die Ergebnisse und
Erfahrungen einer zwanzigjährigen Entwicklung und
Erprobung machen wir einfach verfügbar.
Wir minimieren so das Risiko des "Lernens aus eigenen Fehlern" .
Mit den Plänen liefern wir die Grundlage eigener Experimente , ohne dass
Bauwillige bei NULL anfangen müssen.
Mit den Unterlagen (Stücklisten) erleichtern wir besonders im Zusammenhang mit
Lehr- und Lernprojekten
die Kostenabschätzung und die Beschaffung der
einzelnen Komponenten.
Die Pläne sind im Zusammenhang mit beruflicher Bildung
besonders nützlich weil sie im wesentlichen den Normen für Technische
Kommunikation ("Technisches Zeichnen") entsprechen. Sollten Sie im
Ausbildungszusammenhang über das CAD-Programm "Mechnical Desktop" oder "Inventor"
verfügen, können Sie die die meisten Zeichnungen damit sogar für eigene Belange
modifizieren.

von Links nach Rechts: KUKATE3, KUKATE4 und
KUKATE7
Die KUKATE Windenergieanlagen Selbstbaureihe, die wir zukünftig noch ergänzen werden, besteht aus den auf Modellen
KUKATE3
KUKATE4
KUKATE7
Die Zahl hinter "KUKATE" bezieht sich immer auf den effektiven
Rotordurchmesser
in Metern.
TIPP: Bauvoranfrage / Baugenehmigung:
Ob ein Windkraftanlagen - Selbstbauer eine Baugenehmigungsbehörde
einschaltet, muss er für seinen Einzelfall entscheiden .
Klar ist: Wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter .... (Gute
Verhältnisse zu Nachbarn sind also ratsam!).
Als Modell- oder Ausbildungsprojekt mit überschaubarer Betriebsdauer - was
immer das heißt - braucht möglicherweise gar nicht von einem zu genehmigenden Bauwerk im engeren
Sinn ausgegangen zu werden.
Befasst man jedoch eine Baubehörde mit einer Voranfrage oder einem Antrag, muss
sie Kraft ihres Amtes tätig werden - sie muss!!
(Sie muss nicht, wenn sie nicht
gefragt wird und keiner sie anweist, sich konkret damit zu beschäftigen. Man
macht ihr dann auch keine Arbeit ... ).
Sollte sich ein Antrag später als nötig erweisen, ist es meist
möglich, die geforderten Nachweise nachzureichen - um sie nachtäglich genehmigen
zu lassen.
Wird in Deutschland beantragt, empfehlen wir, folgendes zu bedenken:
Die vom Rotor überstrichene Fläche
ist am ehesten unter 40m² anzugeben. Dann
kann/soll/muss meines Erachtens (nur) die DIN EN 61400-2 angewendet werden (Kleinwindkraftanlage).
Die oben genannten Anlagen haben alle
die in der DIN EN 61400-2 geforderten zwei voneinander
unabhängige Sicherheitssysteme, die der Rotor aus jedem Betriebszustand in den
Stillstand oder Leerlauf bringen können (Kombination aus Steuer- und Seitenfahne
und Bremse).
Wenn die Rotorfläche größer als 40m² ist, können/sollen/müssen - je nach Baubehörde
und Bundesland - von ihr die Standsicherheit des Turmes und die Gründung von
Windenergieanlagen im Zusammenhang mit den Festlegungen der DIN EN 61400-1
gefordert werden. Das ist sehr aufwändig und brauchte meines Wissens für eine KUKATE-Anlage noch nie
durchgeführt zu werden.
Viele Selbstbauer meinen: Wer eine Baubehörde erst gar nicht fragt, bekommt auch
keine Antwort ....
Wenn die Masthöhe unter 10m angegeben wird, ist die Anlage oftmals ohnehin nicht
genehmigungspflichtig. Wir haben noch nie von Schwierigkeiten gehört, wenn jemand
eine solch kleine "Modellanlage" betreibt, deren Mast jederzeit klappbar ist und
die im Falle eines "Umfallens" im eigenen Garten bleibt.
Windenergieanlagen, deren überstrichene Rotorfläche kleiner als
40 m2 ist und die eine Spannung erzeugen, die unter 1000 V
Wechselspannung oder 1500 V Gleichspannung liegt, dürfen nach DIN EN 61400-2
nachgewiesen werden:
Insbesondere muss das Sicherheitssystem zwei oder
mehrere Bremssysteme enthalten (mechanisch, elektrisch oder aerodynamisch),
die geeignet sind, den Rotor aus jedem Betriebszustand in den Stillstand oder
Leerlauf zu bringen.
Konstruktion, Bemessung und Ausführung des Turmes und der Gründung von
Windenergieanlagen richten sich nach den einschlägigen Technischen
Baubestimmungen für vergleichbare Konstruktionen, wie Antennentragwerke,
Schornsteine, Masten u.ä., sofern in dieser Richtlinie keine anderen
Regelungen getroffen werden.
Außerdem werden Anforderungen bezüglich Inspektion und Wartung der Anlage
gestellt, damit die Standsicherheit des Turmes und der Gründung über die
vorgesehene Entwurfslebensdauer sichergestellt sind.
Selbstverständlich wollen und können wir die Bauunterlagen
nicht zu Marktpreisen verkaufen. Beispielsweise betrug allein mein Aufenthalt in
der Arbeitsgemeinschaftswerkstatt 20 Jahre lang 40 Wochen/Jahr jeden
Donnerstag 5 Stunden, also insgesamt 4000 Stunden!
Für die Bauunterlagen und das Rotorberechnungsprogramm erheben wir eine
Schutzgebühr, um nur wirklich ernsthaft Interessierte zu erreichen. Den
Überschuss leiten wir an Entwicklungshilfeprojekte weiter.
beispielsweise:
http://www.ivwk.de/dorfperu.php
Bestellen:
E-Mail mit Gewünschtem schicken. Rechnung kommt. Geld kommt. Bestelltes kommt.
(Normalerweise und ganz einfach)
Nach §19 Abs. 3 UStG
steuerfrei
Bitte berücksichtigen Sie den
Haftungsausschluss
Ausdrücklich sei hier angemerkt, dass unsere
Handreichungen und Bauanleitungen für so komplexe Anlagen
wie Windkonverter trotz aller Sorgfalt wahrscheinlich nicht ganz frei von
Fehlern sind, die sich möglicherweise erst beim Anwender herausstellen.
Deshalb möchte der Verfasser nicht falsch verstanden werden, wenn er trotz aller
Sorgfalt bei der Zusammenstellung dieser Materialien keine Haftung für
Mängel und deren Folgen übernimmt. Alle Anregungen beruhen auf Berechnungen und
langjährigen Erfahrungen, wobei viele mögliche Störfälle berücksichtigt wurden;
verständlicherweise sind jedoch nicht alle Einflüsse und Risiken vorhersehbar.
Copyright
An kreativen Leistungen, die von mir erbracht wurden, insbesondere an von mir
entwickelten Konstruktionen, angefertigten Bilder, Grafiken, Darstellungen,
Berechnungen, Diagrammen und Texten etc., behalte ich alle Rechte. Käufer
bezahlen mit der Schutzgebühr für diese Arbeiten nur die erbrachte Arbeitsleistung
selbst, nicht jedoch die Rechte am geistigen Eigentum, insbesondere nicht das
Recht der weiteren Vervielfältigung. Das Copyright kann
dem Käufer oder einem Dritten übertragen werden, wenn dies
ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.