KUKATE-Baupläne

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Mit den von uns angebotenen Baupläne helfen wir, mit handwerklichen Mitteln und Fähigkeiten die KUKATE-Anlagen zu fertigen, aufzustellen und zu betreiben.

Erfahrungsgemäß liefern sie auch oft die Grundlagen für eigene Varianten. Die Pläne sind zigfach erprobt und wurden bislang nicht kritisiert.

Für Verbesserungsvorschläge und Zeichnungskorrekturen sind wir selbstverständlich sehr dankbar.

 
Zusammenbauzeichnungen vom Rotor und der Gondel mit Arbeitsbühne der KUKATE4.

Erfahrungsgemäß ermöglichen die detaillierten technischen Zeichnungen und Stücklisten den genauen und bewährten Nachbau der Anlagen. Nutzt jemand das  Aluprofil CK220 , wird der Rotorbau fast zum Kinderspiel ....

Wichtigste Vorteile unseres KUKATE - Konzeptes
Die Ergebnisse und Erfahrungen einer zwanzigjährigen Entwicklung und Erprobung machen wir einfach verfügbar.
Wir minimieren so das Risiko des "Lernens aus eigenen Fehlern" .
Mit den Plänen liefern wir die Grundlage eigener Experimente , ohne dass Bauwillige bei NULL anfangen müssen.
Mit den Unterlagen (Stücklisten) erleichtern wir besonders im Zusammenhang mit Lehr- und Lernprojekten die Kostenabschätzung und die Beschaffung der einzelnen Komponenten.
Die Pläne sind im Zusammenhang mit beruflicher Bildung besonders nützlich weil sie im wesentlichen den Normen für Technische Kommunikation ("Technisches Zeichnen") entsprechen. Sollten Sie im Ausbildungszusammenhang über das CAD-Programm "Mechnical Desktop" oder "Inventor" verfügen, können Sie die die meisten Zeichnungen damit sogar für eigene Belange modifizieren.

       
von Links nach Rechts: KUKATE3,  KUKATE4  und  KUKATE7

Die KUKATE Windenergieanlagen Selbstbaureihe, die wir zukünftig noch ergänzen werden, besteht aus den auf Modellen

KUKATE3
KUKATE4
KUKATE7
Die Zahl hinter "KUKATE" bezieht sich immer auf den effektiven Rotordurchmesser in Metern.

TIPP: Bauvoranfrage / Baugenehmigung:
Ob ein Windkraftanlagen - Selbstbauer eine Baugenehmigungsbehörde einschaltet, muss er für seinen  Einzelfall entscheiden .
Klar ist: Wo kein Kläger ist, ist auch kein  Richter .... (Gute Verhältnisse zu Nachbarn sind also ratsam!).

Als Modell- oder Ausbildungsprojekt mit  überschaubarer Betriebsdauer - was immer das heißt - braucht möglicherweise gar nicht von einem zu genehmigenden Bauwerk im engeren Sinn ausgegangen zu werden.

Befasst man jedoch eine Baubehörde mit einer Voranfrage oder einem Antrag, muss sie Kraft ihres Amtes tätig werden - sie muss!!

(Sie muss nicht, wenn sie nicht gefragt wird und keiner sie anweist, sich konkret damit zu beschäftigen. Man macht ihr dann auch keine Arbeit ... ). Sollte sich ein Antrag später als nötig erweisen, ist es meist möglich, die geforderten Nachweise nachzureichen - um sie nachtäglich genehmigen zu lassen.

Wird in Deutschland beantragt, empfehlen wir, folgendes zu bedenken:

Die vom Rotor überstrichene Fläche ist am ehesten unter 40m² anzugeben. Dann kann/soll/muss meines Erachtens (nur) die DIN EN 61400-2 angewendet werden (Kleinwindkraftanlage). Die oben genannten Anlagen haben alle die in der DIN EN 61400-2 geforderten zwei voneinander unabhängige Sicherheitssysteme, die der Rotor aus jedem Betriebszustand in den Stillstand oder Leerlauf bringen können (Kombination aus Steuer- und Seitenfahne und Bremse).

Wenn die Rotorfläche größer als 40m² ist, können/sollen/müssen - je nach Baubehörde und Bundesland - von ihr die Standsicherheit des Turmes und die Gründung von Windenergieanlagen im Zusammenhang mit den Festlegungen  der DIN EN 61400-1 gefordert werden. Das ist sehr aufwändig und brauchte meines Wissens für eine KUKATE-Anlage noch nie durchgeführt zu werden.

Viele Selbstbauer meinen: Wer eine Baubehörde erst gar nicht fragt, bekommt auch keine Antwort ....

Wenn die Masthöhe unter 10m angegeben wird, ist die Anlage oftmals ohnehin nicht genehmigungspflichtig. Wir haben noch nie von Schwierigkeiten gehört, wenn jemand eine solch kleine "Modellanlage" betreibt, deren Mast jederzeit klappbar ist und die im Falle eines "Umfallens" im eigenen Garten bleibt.

Windenergieanlagen, deren überstrichene Rotorfläche kleiner als 40 m2 ist und die eine Spannung erzeugen, die unter 1000 V Wechselspannung oder 1500 V Gleichspannung liegt, dürfen nach DIN EN 61400-2 nachgewiesen werden:

Insbesondere muss das Sicherheitssystem zwei oder mehrere Bremssysteme enthalten (mechanisch, elektrisch oder aerodynamisch), die geeignet sind, den Rotor aus jedem Betriebszustand in den Stillstand oder Leerlauf zu bringen.
Konstruktion, Bemessung und Ausführung des Turmes und der Gründung von Windenergieanlagen richten sich nach den einschlägigen Technischen Baubestimmungen für vergleichbare Konstruktionen, wie Antennentragwerke, Schornsteine, Masten u.ä., sofern in dieser Richtlinie keine anderen Regelungen getroffen werden.

Außerdem werden Anforderungen bezüglich Inspektion und Wartung der Anlage gestellt, damit die Standsicherheit des Turmes und der Gründung über die vorgesehene Entwurfslebensdauer sichergestellt sind.

Selbstverständlich wollen und können wir die Bauunterlagen nicht zu Marktpreisen verkaufen. Beispielsweise betrug allein mein Aufenthalt in der Arbeitsgemeinschaftswerkstatt 20 Jahre lang 40 Wochen/Jahr  jeden Donnerstag 5 Stunden, also insgesamt 4000 Stunden!
Für die Bauunterlagen und das Rotorberechnungsprogramm erheben wir eine Schutzgebühr, um nur wirklich ernsthaft Interessierte zu erreichen. Den Überschuss leiten wir an Entwicklungshilfeprojekte weiter.

beispielsweise: http://www.ivwk.de/dorfperu.php

 

Beschreibung des auf CD-Roms zu Liefernden

Schutzgebühr (Euro)

Bauunterlagen KUKATE3

78

Bauunterlagen KUKATE4

79

Bauunterlagen KUKATE7

88

Bauunterlagen KUKATE3, 4 und 7 zusammen

125

Bauunterlagen KUKATE3, 4 + 7 und Programm

148

Bestellen: E-Mail mit Gewünschtem schicken. Rechnung kommt. Geld kommt. Bestelltes kommt. (Normalerweise und ganz einfach)

Nach §19 Abs. 3 UStG steuerfrei

Bitte berücksichtigen Sie den Haftungsausschluss
Ausdrücklich sei hier angemerkt, dass unsere Handreichungen und Bauanleitungen für so komplexe Anlagen wie Windkonverter trotz aller Sorgfalt wahrscheinlich nicht ganz frei von Fehlern sind, die sich möglicherweise erst beim Anwender herausstellen.

Deshalb möchte der Verfasser nicht falsch verstanden werden, wenn er trotz aller Sorgfalt bei der Zusammenstellung dieser Materialien keine Haftung für Mängel und deren Folgen übernimmt. Alle Anregungen beruhen auf Berechnungen und langjährigen Erfahrungen, wobei viele mögliche Störfälle berücksichtigt wurden; verständlicherweise sind jedoch nicht alle Einflüsse und Risiken vorhersehbar.

Copyright

An kreativen Leistungen, die von mir erbracht wurden, insbesondere an von mir entwickelten Konstruktionen, angefertigten Bilder, Grafiken, Darstellungen, Berechnungen, Diagrammen und Texten etc., behalte ich alle Rechte. Käufer bezahlen mit der Schutzgebühr für diese Arbeiten nur die erbrachte Arbeitsleistung selbst, nicht jedoch die Rechte am geistigen Eigentum, insbesondere nicht das Recht der weiteren Vervielfältigung. Das Copyright kann dem Käufer oder einem Dritten übertragen werden, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.

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